Nach wie vor ist die Verordnung einer MPU wegen Alkohol die am Häufigsten verhängte "Strafe". Wurde Ihr Führerschein aufgrund von Trunkenheit im Verkehr entzogen, so droht Ihnen in der Regel auch eine Sperrfrist und Abstinenzzeit.
Während der Abstinenzzeit müssen Sie bei bestimmten Ärzten in regelmäßigen Abständen Urinproben abgeben. Anhand der Proben wird festgestellt, ob Sie während der vom Staat angeordneten Abstinenzzeit Alkohol konsumiert haben.
Vorausgesetzt, Sie sind bereits aus der Probezeit heraus, droht Ihnen die MPU ab einer hohen Promillezahl von 1,1-1,6 Promille. Allerdings wird hier von Bundesland zu Bundesland unterschieden, wobei die Tendenz ganz klar in Richtung 1,1 Promille geht.
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, dann empfehlen wir, so früh wie möglich mit der Abstinenz anzufangen um im Nachhinein Zeit zu sparen. Bis ein finales Urteil da ist, können Sie nur spekulieren. Am besten rufen Sie uns bei Fragen hierzu einfach mal an!
Je nach Fragestellung unterscheidet sich der MPU Ablauf stark. Die MPU ist eine „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ (offizieller Fachterminus) zur Begutachtung der Fahreignung eines Kraftfahrers. Sie wird nach Verkehrsdelikten mit einer erheblichen Gefährdung sowie für möglicherweise geistig-psychisch und/oder körperlich nicht geeignete Personen angeordnet. Aus dem letztgenannten Fall resultiert der volkstümliche Begriff „Idiotentest“, während der Grossteil aller MPU-Begutachtungen nach Alkoholdelikten, gefolgt von Drogendelikten und Raserei, angeordnet wird.
Wenn Sie mit zu viel Promille oder wiederholt alkoholisiert erwischt wurden
MPU aufgrund von Drogenkonsum - aber auch aufgrund von Besitz von Betäubungsmittel
MPU wegen wiederholter Verkehrsverstößen (mindestens 8 Punkte!)
MPU wegen Straftaten, die nicht unmittelbar mit dem Straßenverkehr zu tun haben.